Wie und warum man unsere Zahnspangen steuerlich absetzen kann, erfährst Du hier.
Eine Zahnspange ist selbstverständlich für alle Patienten eine finanzielle Belastung. Eine kieferorthopädisch geführte Zahnregulierung, so wie sie von uns ausschließlich durchgeführt wird, wird vom Finanzamt als "außergewöhnliche Belastung" anerkannt und sämtliche Ausgaben aus dem jeweils vergangenen Jahr können daher im Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden. Klicke dazu auf den folgenden Link:
Für weitere Fragen und Details zu Thema Zahnspange & Steuern stehen wir Dir gerne im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs zur Verfügung!
Du erreichst uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 20:00 Uhrund Samstag von 09:00 - 15:00 Uhr unter der Nummer +43 1 358 31 80 sowie jederzeit über das folgende Kontaktformular und wir helfen Dir gerne am Weg zum perfekten Lächeln mit unseren unsichtbaren Zahnspangen!
Mit unserer » Online Terminvereinbarung kannst du rund um die Uhr deinen gratis Beratungstermin vereinbaren.
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Auf Wunsch unserer Patienten haben wir nun die Wartezeit für neue Beratungstermine verkürzt und Sie finden ab sofort immer auch Termine für Erwachsene & Kinder in den kommenden Kalendertagen, damit Sie unkompliziert und schnell mit Ihrer unsichtbaren Zahnspange starten können.